Bei Verstößen gegen Menschenrechte, bei Umweltbelangen, Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen sowie weiteren Belangen muss zügig und vertrauensvoll gehandelt werden. Sollten Sie selbst davon betroffen sein oder einen Verstoß beobachtet haben, ermöglichen wir es Ihnen eine Beschwerde, über einen einfachen Weg, bei uns einzureichen. Wir garantieren, dass jeder Beschwerde nachgegangen und sie anonym und vertraulich behandelt wird.
Reichen Sie hier Ihre Beschwerde ein.
Was benötigen wir von Ihnen?
1. Name (falls Sie keinen Namen angeben möchten, können Sie den Hinweis auch anonym einreichen; dies kann jedoch unter Umständen die Bearbeitung des Hinweises erschweren und verzögern)
2. Kontaktmöglichkeit, z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift
3. Land und Ort, in dem Sie sich befinden, sowie ggf. Produktionsstätte oder andere Angaben, die eine eindeutige Identifizierung der Location zulassen
4. Detaillierte Beschreibung inklusive Datum oder Zeitraum des menschenrechtlichen-, umwelt-, gesundheits- oder sicherheitsbezogenen Hinweises. Falls vorhanden, reichen Sie gerne unterstützende Belege ein.
5. Information, ob der Beschwerdeführer oder andere betroffene Parteien anonym bleiben müssen
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
1. Nach Eingang der Nachricht melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einer Empfangsbestätigung bei Ihnen.
2. Der DEICHMANN-Menschenrechtsbeauftragte ermittelt den Beschwerdegrund und prüft die Zulässigkeit. Ist die Beschwerde zulässig, werden wir eine Detailprüfung vornehmen und dem Beschwerdeführer den voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum mitteilen.
3. Falls eine tiefere Ermittlung des Sachverhaltes notwendig ist, führt DEICHMANN eine eigene Vorortinspektion durch oder beauftragt einen Dienstleister. Die Kosten für diese Inspektionen werden von DEICHMANN übernommen.
4. Im Anschluss kann die Beschwerde durch eine einvernehmliche Abhilfe zwischen den Parteien behoben werden. Sollte keine Einigung möglich sein, behält sich DEICHMANN das Recht vor, den Ausgang der Beschwerde nach umfangreicher Abwägung aller Aspekte zu entscheiden.
5. Sollte die DEICHMANN-Gruppe durch ihr Handeln die Beschwerde verursacht oder dazu beigetragen haben, werden wir Prozesse einleiten, um den Missstand zu beheben oder die Auswirkungen zu mildern und ein Wiederauftreten möglichst zu vermeiden.